Hausübungen & Lernhilfe
Dürfen Schüler:innen ChatGPT für Hausübungen verwenden?
Geltungsbereich: Österreich
01Was die Aufgabe eigentlich verlangt
Das österreichische SchUG § 18 sieht bei der Beurteilung unter anderem auf Selbstständigkeit, Erfassung und Anwendung des Lehrstoffs und Eigenständigkeit ab. Vorgetäuschte Leistungen sind nach § 18 Abs. 4 nicht zu beurteilen. Die LBVO ordnet Hausübungen der Mitarbeit zu.
Ob KI bei einer Hausübung hilfreich oder problematisch ist, hängt daher nicht nur vom Programm ab, sondern vom Lernziel und vom vorab kommunizierten Arbeitsauftrag. Eine hilfreiche Erklärung ist nicht dasselbe wie das Ersetzen der eigenen Lösung.
02Drei Beispiele aus dem Schulalltag
| Verwendung | Pädagogische Einordnung |
|---|---|
| „Erkläre mir die Produktregel und stelle mir eine Verständnisfrage.“ | Kann als Lernhilfe sinnvoll sein, sofern die Nutzung für die Aufgabe erlaubt ist |
| „Zeige mir einen Hinweis zum nächsten Rechenschritt, aber nicht das Ergebnis.“ | Kann beim selbstständigen Üben helfen |
| „Löse alle Aufgaben und formuliere die Antworten so, als hätte ich sie selbst geschrieben.“ | Ersetzt die verlangte Eigenleistung, wenn diese persönlich erbracht werden soll |
03Wenn KI-Nutzung nicht erlaubt war
04Vorher den Zugang klären
Quellen und Einordnung
- SchUG § 18 – LeistungsbeurteilungRechtsquelle: „Die Beurteilung … hat der Lehrer … zu gewinnen“; Abs. 4: vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen; Abs. 5: Verhalten fließt nicht in die Leistungsnote ein.
- Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO)Rechtsquelle: RIS, konsolidierte Fassung.
- LBVO § 11 – Beurteilung, vorgetäuschte Leistungen, HilfsmittelRechtsquelle: Beurteilung durch den Lehrer, sachlich und gerecht; Abnahme unerlaubter Hilfsmittel; Behandlung vorgetäuschter Leistungen.
- BMB: Künstliche Intelligenz – Chance für Österreichs SchulenOffizielle Information: KI als Werkzeug; die pädagogische Verantwortung bleibt bei der Lehrperson.
- BMB-Presseaussendung 2023: KI in der SchuleArchivierte Ministeriumsaussendung vom 14. November 2023. Belegt hier nur die Aussage, dass Lehrkräfte die erlaubten Hilfsmittel bei Schularbeiten und Tests am Prüfungsziel ausrichten.
Hinweis. Diese Seite bietet allgemeine Orientierung anhand öffentlich zugänglicher Quellen. Sie ist keine Rechtsberatung, kein Erlass und keine Auskunft einer Behörde. Für einen konkreten Fall kann eine Abklärung mit der zuständigen Stelle nötig sein. Zuletzt fachlich geprüft: 30.10.2026.