Kennzeichnung & Integrität
Ist KI-Nutzung ohne Kennzeichnung automatisch ein Täuschungsversuch?
Geltungsbereich: Deutschland · Österreich · Schweiz
01Der rechtliche Grundsatz
Prüfungsordnungen in Schule und Hochschule fordern übereinstimmend die Beurteilung der persönlichen intellektuellen Eigenleistung: Selbständigkeit, Methodenkompetenz, Anwendung des Stoffs und originäre Problemlösung. Vorgetäuschte Leistungen dürfen nicht als eigene Leistung beurteilt werden.
Was Gesetze im Regelfall nicht regeln, ist ein generelles Verbot einzelner digitaler Werkzeuge. Welche Hilfsmittel bei einer konkreten Prüfung, Klausur oder Seminararbeit zulässig sind, entscheidet sich nach der Aufgabenstellung, den ministeriellen Vorgaben bzw. der maßgeblichen Hochschul-Prüfungsordnung. Die entscheidende Frage lautet:
Wurde ein wesentlicher fremd oder maschinell generierter Leistungsanteil als eigene intellektuelle Schöpfung ausgegeben, obwohl die Prüfungsleistung eine persönliche Eigenleistung verlangt?
02Fallmatrix: wann es kritisch wird
Die Tabelle ist eine praktische Einordnung dieser Seite, keine gesetzliche KI-Skala. Maßgeblich bleiben Aufgabenstellung, erlaubte Hilfsmittel und der konkret verlangte Eigenanteil.
| KI-Nutzung | Bei einer normalen Aufgabe | Wann es kritisch wird |
|---|---|---|
| Ideenfindung | nicht automatisch Täuschung; Aufgabenstellung beachten | wenn gerade die eigenständige Ideenentwicklung Prüfungsziel ist |
| Gliederung erstellen lassen | nur nach der vorab festgelegten Hilfsmittelregel | wenn die konzeptionelle Struktur den wesentlichen geprüften Kompetenzanteil bildet und vollständig delegiert wird |
| Rechtschreib- und Grammatikkorrektur | regelmäßig geringes Täuschungsrisiko | wenn genau diese Sprachkompetenz ohne Hilfsmittel geprüft wird |
| Generatives stilistisches Umschreiben | deutlich sensibler als reine Korrektur | wenn ein Rohtext auf ein höheres sprachliches Niveau gebracht und diese Qualität dann zugerechnet werden soll |
| Übersetzung | stark aufgabenabhängig | bei einer Sprach- oder Übersetzungsaufgabe ersetzt eine Vollübersetzung die zu prüfende Leistung |
| Ganze Hausübung generieren und abgeben | hohes Risiko einer vorgetäuschten Leistung | wenn der Output als eigene Lösung präsentiert wird und die geforderte Eigenleistung ersetzt |
| Vollständigen KI-Text erzeugen und danach bearbeiten | nicht automatisch eigenständig, nur weil nachbearbeitet wurde | entscheidend sind Umfang und Qualität der eigenen intellektuellen Bearbeitung |
| KI-Text analysieren, korrigieren und begründet verbessern | Eigenleistung kann in Analyse und Verbesserung liegen | keine Täuschung allein dadurch, dass der Ausgangstext von KI stammt – die geprüfte Leistung liegt im Prüfen und Verbessern |
03Warum die Abschließende Arbeit anders ist
04Regionale Rechtslage und Prüfungsordnungen
DeutschlandLand & konkrete Prüfungsordnung
ÖsterreichSchUG § 18, LBVO & UG 2002
SchweizKanton & Institution
05Folgen für die Aufgabenstellung
Quellen und Einordnung
- SchUG § 18 – LeistungsbeurteilungRechtsquelle: „Die Beurteilung … hat der Lehrer … zu gewinnen“; Abs. 4: vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen; Abs. 5: Verhalten fließt nicht in die Leistungsnote ein.
- BMB-Presseaussendung 2023: KI in der SchuleArchivierte Ministeriumsaussendung vom 14. November 2023. Belegt hier nur die Aussage, dass Lehrkräfte die erlaubten Hilfsmittel bei Schularbeiten und Tests am Prüfungsziel ausrichten.
- AHS-ABA: FAQs zum Einsatz von KI-ToolsOffizielle FAQ: Konkretisierung für die Abschließende Arbeit ab Haupttermin 2026.
- LBVO § 11 – Beurteilung, vorgetäuschte Leistungen, HilfsmittelRechtsquelle: Beurteilung durch den Lehrer, sachlich und gerecht; Abnahme unerlaubter Hilfsmittel; Behandlung vorgetäuschter Leistungen.
Hinweis. Diese Seite bietet allgemeine Orientierung anhand öffentlich zugänglicher Quellen. Sie ist keine Rechtsberatung, kein Erlass und keine Auskunft einer Behörde. Für einen konkreten Fall kann eine Abklärung mit der zuständigen Stelle nötig sein. Redaktioneller Stand: 12. September 2026.