KI & Bildung Matthias Danzinger

Aufgaben erstellen

Darf ich mit KI Schularbeiten und Tests erstellen?

Geltungsbereich: Österreich

Kern
LBVO § 7, SchUG § 18
Gut vertretbar
Entwurf, Varianten, Umformulierung
Aufgabe der Lehrkraft
Stoffbezug, Niveau, Richtigkeit

01Warum das zulässig ist

Die LBVO regelt, welche Formen der Leistungsfeststellung zulässig sind und wie eine Schularbeit aufgebaut sein muss – nicht, mit welchem Werkzeug die Angabe geschrieben wurde. Eine mit KI-Unterstützung entworfene Schularbeit ist rechtlich eine ganz normale Schularbeit, sofern sie den inhaltlichen Anforderungen entspricht.

Der Maßstab bleibt § 18 Abs. 1 SchUG: Beurteilt wird anhand der Anforderungen des Lehrplans. Eine Aufgabe, die lehrplanfremden Stoff prüft, ist unabhängig von ihrer Entstehung problematisch.

02Wobei KI helfen kann

03Was vor der Verwendung zu prüfen ist

04Prüfschritte vor dem Druck

Lehrplanbezug
Prüft jede Aufgabe eine Kompetenz, die im Lehrplan steht und im Unterricht behandelt wurde?
Durchgerechnet
Wurde jede Aufgabe selbst gelöst – nicht nur überflogen, sondern gerechnet beziehungsweise ausformuliert?
Anforderungsbereiche
Sind Reproduktion, Anwendung und Transfer in einem für das Prüfungsziel passenden Verhältnis verteilt?
Eindeutigkeit
Gibt es zu jeder Angabe genau eine sinnvolle Lesart? KI-generierte Angaben sind oft sprachlich glatt und trotzdem mehrdeutig.
Zeitbudget
Ist die Arbeit in der vorgesehenen Zeit lösbar? Eine Modellschätzung ersetzt keinen eigenen Probelauf mit realistischer Zeitreserve.
Datenschutz
Enthält der Prompt keinerlei Angaben zu einzelnen Personen – auch nicht in der Kontextbeschreibung?

Quellen und Einordnung

  1. Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO)Rechtsquelle: RIS, konsolidierte Fassung.
  2. SchUG § 18 – LeistungsbeurteilungRechtsquelle: „Die Beurteilung … hat der Lehrer … zu gewinnen“; Abs. 4: vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen; Abs. 5: Verhalten fließt nicht in die Leistungsnote ein.
  3. BMB: Künstliche Intelligenz – Chance für Österreichs SchulenOffizielle Information: KI als Werkzeug; die pädagogische Verantwortung bleibt bei der Lehrperson.
  4. OpenAI – Europe Privacy PolicyAnbieterinformation, Stand 24. August 2026: Prompts und hochgeladene Dateien sind User Content; für Business-Angebote gelten die jeweiligen Kundenverträge.
  5. OpenAI – Europe Terms of UseAnbieterbedingungen, Stand 16. Jänner 2026: Mindestalter 13 bzw. nationale Mindestgrenze; unter 18 ist die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten nötig. Consumer-Inhalte können mit Opt-out zur Modellverbesserung verwendet werden.

Hinweis. Diese Seite bietet allgemeine Orientierung anhand öffentlich zugänglicher Quellen. Sie ist keine Rechtsberatung, kein Erlass und keine Auskunft einer Behörde. Für einen konkreten Fall kann eine Abklärung mit der zuständigen Stelle nötig sein. Redaktioneller Stand: 12. September 2026.