AHS · ABA
Welche KI-Regeln gelten für die Abschließende Arbeit an der AHS?
Geltungsbereich: Österreich
Zur Einordnung: Das Prüfungsgebiet heißt seit der Reform Abschließende Arbeit (ABA), ehemals VWA. Ab dem Haupttermin 2026 gelten neue Bestimmungen; bis einschließlich 2028/29 kann stattdessen eine zusätzliche Klausur oder mündliche Teilprüfung gewählt werden. Die Regeln unten gelten nicht automatisch für die BHS-Diplomarbeit .
01Die Regelmatrix
| Frage | Was 2026 an der AHS gilt |
|---|---|
| Ist generative KI erlaubt? | Ja, als unterstützendes Hilfsmittel. Ein generelles KI-Verbot ist nach der offiziellen FAQ unzulässig. Entscheidend ist nicht ob, sondern wie. |
| Themenfindung und Planung | Erlaubt: Themen vorschlagen, eingrenzen, Leitfragen anregen, Struktur unterstützen. Weil das den Arbeitsprozess beeinflusst, ist es zu dokumentieren. |
| Recherche | Erlaubt als Recherchehilfe. Die Bewertung von Qualität, Relevanz und Vertrauenswürdigkeit der Quellen bleibt Eigenleistung; Bibliothekskataloge und Fachdatenbanken sind ergänzend zu verwenden. |
| Fakten aus einem Chatbot übernehmen | Nur nach eigener Prüfung. KI-Aussagen sind fachlich zu überprüfen und durch belegbare Quellen zu verifizieren. |
| Text formulieren oder überarbeiten | Zulässig, einschließlich Rechtschreibung, Stil und Formulierungshilfe. Fließen generative Vorschläge in die Arbeit ein, besteht Dokumentationspflicht. |
| Bilder, Audio, Video, Code | Zulässig. Inhaltlich relevante KI-Erzeugnisse sind transparent zu kennzeichnen – bei Medien etwa in Bildunterschrift, Abspann oder Shownotes mit Tool und Datum. Auch relevante Codegenerierung ist kennzeichnungspflichtig. |
| Begleitprotokoll | Verpflichtend. Jede KI-Nutzung, die Inhalt liefert oder den Arbeitsprozess inhaltlich, strukturell oder formal beeinflusst, ist nachvollziehbar zu dokumentieren (§ 9 Abs. 2 Prüfungsordnung AHS). |
| Hilfsmittelverzeichnis | Nicht verpflichtend, aber empfohlen. Kann nach dem Literatur- und Quellenverzeichnis stehen und Tool, Einsatzbereich, Zweck sowie relevante Prompts enthalten. |
| Prompts | Keine vollständige Prompt-Historie erforderlich. Relevante Prompts werden empfohlen – gemeint sind jene, deren Output übernommen oder weiterverarbeitet wurde. |
| Kennzeichnung im Text | KI-generierte Inhalte sind ähnlich wie Zitate zu kennzeichnen – auch wenn sie anschließend verändert wurden. Mindestangabe: Tool und Nutzungsdatum, im Text oder in einer Fußnote. |
| KI im Literaturverzeichnis? | Nein. Sprachmodelle sind nach der aktuellen FAQ keine wissenschaftlich zitierfähigen Quellen und werden nicht im Literaturverzeichnis angeführt. |
| Was muss selbst geleistet werden? | Die zentralen Denkleistungen: Analyse, Argumentation, konzeptionelle und gestalterische Entscheidungen sowie die kritische Auswahl und Verarbeitung des Materials. |
02Dokumentation, Kennzeichnung, Quellenangabe
Drei Begriffe beantworten drei verschiedene Fragen.
- Dokumentation – „Wie wurde KI im Arbeitsprozess verwendet?“
- Ort: das Begleitprotokoll. Verpflichtend. Auch reine Ideenfindung oder Strukturierung kann dokumentationspflichtig sein, obwohl später kein einziger KI-Satz in der Arbeit steht.
- Kennzeichnung – „Welche Passage beruht auf generativer KI?“
- Ort: direkt im Text, in der Fußnote, Bildunterschrift oder im Abspann. Gilt laut FAQ auch für nachträglich bearbeitete KI-Inhalte.
- Quellenangabe – „Woher stammt der überprüfbare Beleg?“
- Ort: das Literatur- und Quellenverzeichnis. Hier gehört gerade nicht der Chatbot hin. Die zugrunde liegende Information muss durch nachvollziehbare Fachliteratur abgesichert werden.
03Sprachliche Korrektur und Übersetzung
Die Regelung unterscheidet mehrere Fälle.
- Dokumentationspflichtig: generative Werkzeuge wie DeepL Write, LanguageTool oder Grammarly, wenn ihr Output in die Arbeit einfließt; KI-Vorschläge zu Umformulierung, Strukturierung oder Argumentation; übernommene KI-Übersetzungen.
- Nicht dokumentationspflichtig: klassische Rechtschreib- und Grammatikkorrektoren, Online-Wörterbücher, einfache Übersetzungswerkzeuge ohne Textoptimierung – und der Einsatz eines KI-Werkzeugs bloß zum Verstehen eines fremdsprachigen Textes, dessen Inhalt nicht übernommen wird.
04Präsentation und Diskussion sind zentral
Die Verteidigung ist 2026 nicht bloß eine Präsentation des fertigen Produkts. Die offizielle FAQ bezeichnet Präsentation und Diskussion ausdrücklich als beurteilungsrelevant und als Möglichkeit zu prüfen, ob die Inhalte verstanden, selbst verarbeitet und der KI-Einsatz reflektiert wurde. Die Kommission kann nach Auswahl und Bewertung von Quellen, Argumentationslinien, selbst getroffenen Entscheidungen, KI-Einflüssen und der Überprüfung von KI-Outputs fragen. Präsentation und Diskussion dauern insgesamt höchstens 25 Minuten.
05Was bei unzulässiger Nutzung passiert
06Nicht mehr aktuelle Aussagen
Quellen und Einordnung
- AHS-ABA: FAQs zum Einsatz von KI-ToolsOffizielle FAQ: Konkretisierung für die Abschließende Arbeit ab Haupttermin 2026.
- AHS-ABA: FAQs zur Abschließenden ArbeitOffizielle FAQ zu Ablauf, Beurteilung, Plagiatsprüfung und Wiederholungen.
- Prüfungsordnung AHSRechtsquelle: Grundlage der Reifeprüfung und der Abschließenden Arbeit; § 9 Abs. 2 zum Begleitprotokoll.
- SchUG § 18 – LeistungsbeurteilungRechtsquelle: „Die Beurteilung … hat der Lehrer … zu gewinnen“; Abs. 4: vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen; Abs. 5: Verhalten fließt nicht in die Leistungsnote ein.
- BMB: KI bei abschließenden Arbeiten – Handreichung 2023Offizielle Handreichung vom 14. November 2023 für AHS und BMHS. Für die AHS ist inzwischen die spezielle FAQ ab Haupttermin 2026 aktueller; die BHS-Plattform verweist weiterhin auf dieses Dokument.
Hinweis. Diese Seite bietet allgemeine Orientierung anhand öffentlich zugänglicher Quellen. Sie ist keine Rechtsberatung, kein Erlass und keine Auskunft einer Behörde. Für einen konkreten Fall kann eine Abklärung mit der zuständigen Stelle nötig sein. Redaktioneller Stand: 12. September 2026.