Klausur
Darf KI bei einer standardisierten Maturaklausur verwendet werden?
Geltungsbereich: Österreich
01Die Regel
Beilage A zum Rundschreiben Nr. 3/2026 formuliert für die standardisierten Klausuren: Jegliche Verwendung KI-basierter Anwendungen oder Software ist online wie offline unzulässig. Die Prüfer:innen müssen die Kandidat:innen vorab über erlaubte und unerlaubte Hilfsmittel informieren und Maßnahmen gegen vorgetäuschte Leistungen setzen.
Die konkreten Regeln für Taschenrechner, Wörterbücher, elektronische Geräte und weitere Hilfsmittel stehen zusätzlich in den Durchführungshinweisen des jeweiligen Prüfungsgebiets. Das allgemeine KI-Verbot wird dadurch nicht aufgehoben.
02Der scheinbare Widerspruch
Die beiden Regeln betreffen unterschiedliche Prüfungsformate und Prüfungsziele:
- Abschließende Arbeit
- Monatelanger Arbeitsprozess mit Recherche, Strukturierung und Überarbeitung. Geprüft wird, ob jemand ein Thema fachlich durchdringen, Quellen bewerten und Entscheidungen begründen kann – auch unter Einsatz von Werkzeugen. Deshalb ist KI dort ein zulässiges, offenzulegendes Hilfsmittel.
- Standardisierte Klausur
- Beaufsichtigte Leistungsfeststellung unter standardisierten Bedingungen. Das Rundschreiben legt ausdrücklich fest, dass KI dort kein zulässiges Hilfsmittel ist.
03Was das für elektronische Hilfsmittel heißt
04Präsentation und Diskussion
Quellen und Einordnung
- BMB: Detailinformation SRDP – Rundschreiben Nr. 3/2026, Beilage AOffizielle Durchführungsvorgabe 2026: Bei den standardisierten Klausuren ist KI-basierte Software online und offline unzulässig.
- Prüfungsordnung AHSRechtsquelle: Grundlage der Reifeprüfung und der Abschließenden Arbeit; § 9 Abs. 2 zum Begleitprotokoll.
- AHS-ABA: FAQs zum Einsatz von KI-ToolsOffizielle FAQ: Konkretisierung für die Abschließende Arbeit ab Haupttermin 2026.
Hinweis. Diese Seite bietet allgemeine Orientierung anhand öffentlich zugänglicher Quellen. Sie ist keine Rechtsberatung, kein Erlass und keine Auskunft einer Behörde. Für einen konkreten Fall kann eine Abklärung mit der zuständigen Stelle nötig sein. Redaktioneller Stand: 12. September 2026.