Smart Glasses & Datenschutz
Dürfen KI-Brillen oder Smart Glasses in der Schule verwendet werden?
Geltungsbereich: EU-Rahmen · Österreich
01Warum diese Geräte besonders sind
Smart Glasses können zugleich Sehhilfe, Kamera, Mikrofon, Display und Zugang zu einem externen KI-Dienst sein. Anders als bei einem sichtbar hochgehaltenen Smartphone ist für Umstehende oft schwer erkennbar, ob gerade aufgenommen, übertragen oder ausgewertet wird.
Der Europäische Datenschutzausschuss nennt Schulen und andere Orte mit Minderjährigen deshalb ausdrücklich als besonders sensible Kontexte. Seine Stellungnahme schafft kein neues allgemeines Verbot. Sie konkretisiert aber Risiken und Schutzanforderungen aus dem geltenden Datenschutzrecht.
02Drei unterschiedliche Situationen
| Einsatz | Einordnung |
|---|---|
| Brille ohne aktive Aufnahme- oder Übertragungsfunktion | nicht automatisch ein KI- oder Datenschutzfall; schulische Regeln können trotzdem gelten |
| Private Nutzung mit Kamera oder Mikrofon im Schulgebäude | kann Daten unbeteiligter Personen erfassen; der Haushaltsbereich greift nicht automatisch |
| Von der Schule veranlasster Einsatz als Assistenz- oder Lernwerkzeug | braucht vorab geklärten Zweck, Verantwortlichkeit, Rechtsgrundlage, Datenfluss und Schutzmaßnahmen |
03Was vor einem schulischen Einsatz geklärt sein muss
Eine Aufnahmeleuchte kann Transparenz verbessern. Sie schafft aber weder eine Rechtsgrundlage noch macht sie jede Aufnahme angemessen. Auch eine nachträgliche Zustimmung heilt eine zuvor unzulässige Erfassung nicht automatisch.
04Unterricht und Prüfungen trennen
Bei einer beaufsichtigten Leistungsfeststellung kann eine vernetzte Brille Informationen empfangen, aufzeichnen oder weitergeben. Deshalb muss sie – wie andere Hilfsmittel – ausdrücklich geregelt werden. Für einen bewilligten Nachteilsausgleich ist zusätzlich festzulegen, welche Funktionen erforderlich und welche gesperrt sind. Datenschutz und prüfungsrechtliche Chancengleichheit sind getrennt zu prüfen.
Quellen und Einordnung
- EDSA: Statement 1/2026 zu Smart GlassesStellungnahme vom 13. Oktober 2026 zu Kameras, Mikrofonen, Transparenz, Rechtsgrundlagen und Schutz unbeteiligter Personen. Schulen und Kinder werden als besonders sensible Kontexte hervorgehoben.
- Datenschutzbehörde: EDSA äußert sich zu Smart GlassesÖsterreichische Zusammenfassung der EDSA-Stellungnahme. Sie beschreibt Datenschutzrisiken, schafft aber kein eigenes pauschales Smart-Glasses-Verbot.
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679Rechtsquelle: insbesondere Art. 4, 5, 6, 7, 8, 9, 22, 28, 32, 35 und Kapitel V.
Hinweis. Diese Seite bietet allgemeine Orientierung anhand öffentlich zugänglicher Quellen. Sie ist keine Rechtsberatung, kein Erlass und keine Auskunft einer Behörde. Für einen konkreten Fall kann eine Abklärung mit der zuständigen Stelle nötig sein. Zuletzt fachlich geprüft: 30.10.2026.